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Die Zuteilung von roten Kennzeichen ist auf Antrag möglich für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen, für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühr:
115,70 EUR